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Themenübersicht: ini.KAB ARBEITSASSISTENZVERMITTLUNG IN NRW - Im Mai 2010 wurden die ersten ini.KAB zertifizierten Arbeitsassistenzen unter Leitung der Deutschen Schwerhörigenbundes e.V. ausgebildet.
- Als flexible Dienstleister unterstützen Sie lautsprachlich orientierte Hörgeschädigte bei der Kommunikation im Berufsleben. Ihre Schwerpunkte: Oraldolmetschen (+ Fingeralphabet und Lautsprache begleitende Gebärden) bei Telefonaten und in mobilen Situationen, zusammenfassendes Mitschreiben (handschriftlich oder am PC) bei Sitzungen und Fortbildungen.
- Die Vermittlungszentrale NRW unterstützt bei der Auswahl der passenden Arebitsassistenz, bei der Beantragung des Persönlichen Budgets und bei der Abwicklung der Verwaltungsaufgaben, die sich durch die Nutzung einer Assistenz ergeben.
- Die APS gGmbH ist ein Integrationsunternehmen und an die seit 2006 vorhandene Schriftdolmetschervermittlungszentrale NRW in Münster angebuden.
Ihr Kontakt zur Assistenzvermittlung in NRW: DSB Landesverband NRW Norbert Merschieve, Landesvorsitzender/Projektleiter DSB NRW Jutta Siewering, Leiterin APS gGmbH DSB LV NRW Projektbüro Hafenweg 31 48155 Münster Tel.: 0251-7482248 Beratung zu Antragsvoraussetzungen & Antragstellung - Beratung und Aufklärung über ini.KAB-zertifizierte Arbeitsassistenz und das Persönliche Budget sowie über die unterschiedlichen Leistungs- und Kostenträger.
- Voraussetzung ist die dauerhafte Notwendigkeit einer Arbeitsassistenz aufgrund der Hörschädigung.
- Die Bewilligung erfolgt einkommens- und vermögensunabhängig.
- Arbeitsassistenz kann ab einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden pro Woche genutzt werden.
- Die Einsatzbereiche von Assistenz umfassen Ausbildung, Umschulung, Praktika über 8 Wochen, Arbeitsuche sowie reguläre Arbeitsverhältnisse.
Vermittlung ini.KAB-ZERTIFIZIERTER ARBEITSASSISTENZ - Passgenaues Matching der Angebote von ini.KAB-zertifizierten Assistenzgebenden und hörgeschädigten Assistenznehmenden.
- Vermittlungsbegleitung und Fachberatung für die praktizierenden Assistenzgebenden.
- Unterstützungsangebot für Hörgeschädigte als Assistenznehmende bei der Verwaltung des Persönlichen Budgets.
- Verbreitung des Assistenzangebots durch Informationsveranstaltungen rund um Arbeitsassistenz, Schriftdolmetschen sowie technische Hilfen.
Impressum Landesverband der Schwerhörigen und Ertaubten NRW e.V. (DSB LV NRW) Geschäftsstelle: Zumsandestraße 20, 48145 Münster Telefon: 0251/13 34 205 Telefax: 0251/32 38 114 Internet: www.schwerhoerigen-netz.de/LVNRW E-Mail:
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Der Vorstand nach § 26 BGB besteht z. Zt. aus: Norbert Merschieve (Vorsitzender) Wilfried Ring (stellv. Vorsitzender) Susanne Schmidt (komm. Kassiererin) Nach unserer Satzung vertreten jeweils 2 der Genannten=2 0den Verein gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich. Der DSB LV NRW ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Hagen unter der Registernummer 6 VR 925 eingetragen. Als anerkannte gemeinnützige Körperschaft gemäß § 52 Abs.2 AO ist der DSB LV NRW beim Finanzamt Münster-Innenstadt unter der Nummer 337/5978/1377 registriert. Stand: 01.09.2009 |